1. Alles was ihr selbst verändert habt, wie Rückleuchten lackieren oder
Spurverbreiterung abdrehen, oder ähnliches, was so nicht hergestellt wurde ist erst mal
verboten und lässt erst mal die ABE des Fzg. erlöschen. Wobei dass für
Anpassungen, z.B. Hutze vom Toyota im Fiesta einbauen nicht gilt. Habt ihr eine
solche Anpassung vorgenommen muss dieses Teil vorgeführt werden. In der Regel
ist das dann aber kein Problem, wenn es nicht gerade sichtbehindernd ist.
2. Genehmigte Teile mit erfüllten Auflagen ist in der Regel nur ein Unterlassen der Eintragung, kein Erlöschen der ABE oder so. 3. Um das ganze jetzt aber nicht an einzelnen Beispielen aufzulösen kommt
hier jetzt die allgemeine Erklärung. 1. jegliche Änderung des Geräusch- oder Abgasverhaltens das nicht
abgenommen oder ABE't ist (und da sind alle Kollegen kleinlich!) 2. alles was die Bauart/Typ eines Fahrzeuges ändert, das kann sein : Cabrioumbau, Kombiumbau, Ausbau zum Wohnmobil, aber auch ein Sonnendach oder ähnliches ohne Papiere oder TÜV (PKW offen!) 3. der für euch nicht uninteressante Teil ! Alles was an- oder umgebaut ist
lässt die ABE des Fzg. nur Erlöschen, wenn keine Papiere vorhanden sind , die
die sicherheitsrelevanten Daten, wie z.B. Festigkeit des Fahrwerks, der Felgen,
o.ä., oder Befestigungskriterien bei Spoilern, oder Lichtverhältnisse bei Rückleuchten,
etc... hergeben. Natürlich gilt das nur, wenn die Teile für das Fahrzeug
selbst sind! Sonst sowieso nicht. Denn z.B. die Festigkeit des Polo-Fahrwerk
interessiert im Fiesta keine Sau. (wenn es passen würde) Hintergrund des ganzen
ist, dass die ABE des Fzg. nur dann erlischt, wenn Teile so an- oder umgebaut
sind, dass es zu einer Gefährdung kommen
kann ! Ihr seht es ist eigentlich doch ziemlich kompliziert es an jedem Fall
auszuloten, da kommt es immer auf das Wissen der Kollegen an. Das Erlöschen der ABE kann sich wie folgt auswirken: Folgen für den Fahrer: |
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